FAQ für Patienten
Wie läßt sich die Belastung durch Röntgenstrahlung verringern?
Auch Sie als Patient können einiges tun, um die Anzahl unnötiger Röntgenaufnahmen zu verringern und den Strahlenschutz zu optimieren:
- Sagen Sie dem Arzt, ob in der letzten Zeit bei Ihnen bereits ähnliche Röntgenuntersuchungen gemacht worden sind. Besorgen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse als Gedächtnisstütze einen Röntgenpass (Röntgennachweisheft), in den die Röntgenuntersuchungen eingetragen werden; legen Sie diesen dem Arzt vor.
- Bringen Sie Ihrem Arzt frühere Aufnahmen mit oder lassen Sie diese anfordern. Ein Arzt ist verpflichtet, von ihm angefertigte Röntgenaufnahmen bzw. Kopien davon dem weiterbehandelnden Arzt oder dem Patienten vorübergehend leihweise zu überlassen. Sie sind aber verpflichtet diese zurückzugeben. Sie können - auch als Privatpatient - kein Eigentumsrecht an den Röntgenbildern erwerben.
- Lassen Sie sich von Ihrem Arzt die Notwendigkeit der geplanten Röntgenuntersuchung erklären.
- Frauen sollten während einer Schwangerschaft nur in besonders begründeten Ausnahmefällen geröngt werden: Sagen Sie dem Arzt vor der Röntgenuntersuchung, ob eine Schwangerschaft besteht oder vermutet wird. (Der Arzt ist nach der Röntgenverordnung verpflichtet die Frage nach einer Schwangerschaft zu stellen.)
- Achten Sie bei der Aufnahme darauf, daß an den Strahlenschutz für die nicht untersuchten Körperteile gedacht wird (z.B. Bleischürze, Keimdrüsenschutz).
[Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz,"Strahlenthemen", Nov. 2000]
